Festtagsordnung

Festordnung

Rudolfstraßenfest

23.09.2023; Rudolf e.V.

Inhaltsverzeichnis
§ 1 ZWECK DER FESTORDNUNG
§ 2 FESTBEREICH UND FESTZEITEN
§ 3 STANDANMELDUNG
§ 4 STANDGEBÜHREN
§5 STANDBETREIBUNG UND VERBOT VON VERKAUF
§ 6 AUF- UND ABBAU DER STÄNDE & SONSTIGE VORSCHRIFTEN
§ 7 SCHLUSSVORSCHRIFTEN
§ 1 ZWECK DER FESTORDNUNG
Diese Festordnung regelt die Rechte und Pflichten für die Standbetreiber zum Rudolfstraßenfest und dient der förderlichen, nachbarschaftlichen, ordentlichen, sozial- und umweltverträglichen Durchführung des Festes. Veranstalter des Rudolfstraßenfestes ist der Rudolf e.V.
§ 2 FESTBEREICH UND FESTZEITEN
Das Rudolfstraßenfest findet am Samstag, den 23. September 2023 statt.
Das Festgebiet im Stadtteil Leipziger Vorstadt (Scheunenhofviertel) in Dresden erstreckt sich wie folgt:
Diese Festordnung gilt für den gesamten öffentlichen Bereich von Straßen und Plätzen einschließlich der Gehwege.
Die Festzeit ist von 12 bis 24 Uhr. Die Anmeldung und somit auch das
Parkverbot gilt von Samstag, den 23. September 2023 10 Uhr bis Sonntag, den 24. September 2023 18 Uhr. Dies ermöglicht den gemeinsamen Auf- und Abbau, sowie die Straßenreinigung. Im Kreuzungsbereich Rudolf- Ecke Fritz-Hoffman-Straße gilt bereits ab 12:00 Uhr am Freitag den 22.09.23 eine Parkverbotszone.
§ 3 STANDANMELDUNG
Eine Anmeldung ist nicht notwendig, jedoch wird darum gebeten, das Formular auf der Website des Vereins (rudolfverein.noblogs.org) für die Anmeldung zu nutzen. Dies ermöglicht eine bessere Koordination seitens der Veranstalter und gibt direkten Anwohnern das Vorzugsrecht.
§ 4 STANDGEBÜHREN
Es fallen grundsätzlich keine Standgebühren an. Der Rudolf e.V. bittet Anwohner und Gäste, die einen Stand betreiben, ausdrücklich um eine Spende an den Verein. Wir können das Rudolfstraßenfest nur mit finanziellem Aufwand und durch ehrenamtliche Arbeit überhaupt erst möglich machen. Bitte tragt euren Teil mit einer Spende dazu bei. Die Spende könnt ihr uns zum Rudolfstraßenfest übergeben oder gern auch überweisen:
Empfänger:
Rudolf e.V.
IBAN: DE32 8306 5408 0004 0420 42
BIC: GENO DEF1 SLR
Verwendungszeck: Standspende Rudolfstraßenfest 2018
Selbstverständlich stellen wir jedem Spender eine Spendenquittung aus. Danke!
§5 STANDBETREIBUNG UND VERBOT VON VERKAUF
Das gesamte Straßenfest ist unkommerziell und spendenbasiert. Daher ist an den Ständen der Verkauf von Waren oder das Verlangen von Eintritts- /Nutzungsgeld nicht gestattet. Es ist aber erlaubt, freiwillige Spenden zur Deckung der Materialkosten von den Besuchern einzunehmen. Hierfür ist die Angabe einer „Spendenempfehlung“ sinnvoll.
§ 6 AUF-UND ABBAU DER STÄNDE & SONSTIGE VORSCHRIFTEN
1. Aufbau und Abbau
Der Aufbau der Stände darf am Samstag, den 23. September 2023 ab 10 Uhr erfolgen. Der Abbau hat zeitnah nach Standschließung (Samstag, den 23. September 2023 um 24 Uhr) zu erfolgen. Insbesondere Samstagnacht sollte dabei auf die Einhaltung der Ruhezeiten geachtet werden. Der Feststand ist in einer Art und Weise aufzubauen, dass für Einsatzfahrzeuge jeglicher Art in jedem Fall innerhalb von zwei Minuten eine mindestens drei Meter Breite Fahrgasse zur Verfügung steht.
2. Pfandsystem
Es gibt kein einheitliches Pfandsystem auf dem Rudolfstraßenfest. Jeder Standbetreiber, der Behältnisse herausgibt, sollte darauf achten ökologisch sinnvoll zu handeln (Einwegbehältnisse entsorgen, Mehrwegbehältnisse wiederzuverwenden, etc.).
3. Ausgestaltung & Musikbeschallung
Der Stand soll dem Charakter des Straßenfestes entsprechend gestaltet bzw. geschmückt werden. Bei der Benutzung eigener Beschallungsanlagen am Stand wird um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Empfohlen ist eine Absprache mit dem Veranstalter, um Lautstärkeüberschneidungen zu vermeiden. Bei unangemeldeten Beschallungen, die das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme verletzen, behält sich der Veranstalter vor, die
Beschallung zu untersagen. Des Weiteren hat der Standbetreiber dafür Sorge zu tragen nicht gegen die Richtlinien der GEMA zu verstoßen.
4. Sauberkeit und Müllentsorgung
Der Standplatz und sein unmittelbares Umfeld sind von jedem Standbetreiber selbständig sauber zu halten. Von Ständen, an denen nach der Art der verkauften Waren Abfälle anfallen, sind geeignete Abfallsammler aufzustellen. Die Standbetreiber können den anfallenden Müll am Samstag und Sonntag zentral entsorgen (kein Sonder- und/oder Sperrmüll!). Wassergefährdende Abfälle, wie Öle und Fette, dürfen nicht in die Kanalisation gelangen. Weitere Auflagen, wie sie durch die Verwendung gesundheitsgefährdender Stoffe entstehen, bleiben in Einzelfällen dem Veranstalter vorbehalten.
5. KFZ- Nutzung und Fahrzeugverkehr
Für den Festbereich gilt während der gesamten Festzeit ein absolutes Fahr- und Parkverbot, auch für Anlieger*innen. Standbetreiber dürfen den Festbereich mit Fahrzeugen äußerster Rücksichtnahme befahren, sofern im SInne des Festbetriebes unbedingt nötig. Fahrzeuge sollten generell außerhalb des Festgeländes geparkt werden.
6. Brandschutz
Die Standbetreiber haben in eigener Verantwortung für die ausreichende Gewährleistung von Brandschutzeinrichtungen zu sorgen. Beim Einsatz von Koch- und Wärmegeräten sind Feuerlöscher der vorgeschriebenen Brandschutzklasse bereitzuhalten. Beim Betreiben von Flüssiggasanlagen sind die allgemeinen Hinweise und Forderungen der Landeshauptstadt Dresden (TRF/ TRG 280) sowie die einschlägigen Unfallverhüt ungsvorschriften einzuhalten.
7. technische Einrichtungen (Strom und Wasser)
Bei der Versorgung mit Strom muss die Installation des Standes den Bestimmungen des VDE entsprechen. Durch die Standbetreiber sind ausreichend Elektrokabel entsprechend dem erforderlichen Anschlusswert bereit zu stellen. Elektrokabel auf Kabeltrommeln sind bei ihrer Verwendung vollständig abzurollen. Bei der Inanspruchnahme eines Wasseranschlusses sind durch den Standbetreiber 50 m Wasserschlauch (GK-Anschluss)
sowie 50 m Abwasser schlauch bereitzustellen. Das Wasser ist in bakteriologischer Hinsicht kein Trinkwasser gemäß Trinkwasserverordnung vom 05.12.1990 und ist deswegen nur in abgekochtem Zustand zu
verwenden.
8. Merkblätter zu Lebensmittel-Vorschriften
Für Standbetreiber mit Speisenverkauf und/oder Getränkeausschank sind die Merkblätter zur Herstellung und Abgabe von Lebensmitteln des Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamtes Dresden Bestandteil dieser Festordnung (im Anhang).
9. Sortimentseinschränkungen
Der Verkauf und die Präsentation von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen,
Kriegsspielzeug, Militaria, Waren mit nationalsozialistischem, rechtsradikalem oder fremdenfeindlichem Hintergrund und pyrotechnischen Erzeugnissen ist verboten.
§ 7 SCHLUSSVORSCHRIFTEN
1. Anordnungen
Den Anordnungen des Veranstalters, von diesem beauftragten Dritten oder zuständiger Behörden ist Folge zu leisten.
2. Hausrecht
Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Bei Verhalten oder Äußerungen, die dem Vereinsprinzipien widersprechen, wie jede Form von Diskriminierung und Ideen der Ungleichwertigkeit von Menschen wie zum Beispiel Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht und die jeweiligen Personen werden der Veranstaltung verwiesen.

Dresden, 09. August 2023

Vorstand
Rudolf e.V.

Anlage 2: Merkblatt Zusatzstoffe

 

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